Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Oktober 2009)
§ 1 Allgemeines
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen der ambitione Personalvermittlung und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über die Personalvermittlung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch soweit sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von der ambitione Personalvermittlung nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für die ambitione Personalvermittlung nicht rechtsverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer allgemeiner Geschäftsbestimmungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Der Vertragsabschluss bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Erklärungen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie durch die ambitione Personalvermittlung schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
(2.1) Vermittlung von Arbeitssuchenden:
(2.1.1) Die ambitione Personalvermittlung versucht dem Arbeitssuchenden einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu vermitteln. Hierzu gibt sie die vom Bewerber zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen an Arbeitgeber weiter.
(2.1.2) Der Arbeitssuchende erklärt sich bereit, alle für seinen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2.1.3) Der Arbeitssuchende verpflichtet sich, spätestens 5 Tage nach dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages ambitione Personalvermittlung schriftlich zu informieren.
(2.2) Suche nach Bewerbern für Arbeitgeber
(2.2.1) ambitione Personalvermittlung sucht für Unternehmen nach geeigneten Mitarbeitern. Hierzu recherchiert ambitione Personalvermittlung über Netzwerkpartner, bei allen offen zugängigen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit. ambitione Personalvermittlung übernimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, das Erstgespräch mit den Bewerbern und falls gewünscht, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und die Teilnahme am Vorstellungsgespräch.
(2.2.2) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alle vertraulichen und nur für ihn bestimmten Informationen und Unterlagen nicht missbräuchlich zu verwenden, nicht an Dritte weiterzugeben und Sperrvermerke zu beachten.
(2.2.3) Der Arbeitgeber verpflichtet sich ambitione Personalvermittlung innerhalb von 5 Tagen zu informieren, wenn ein Arbeitsvertrag mit einem von ambitione Personalvermittlung vorgestellten Bewerber geschlossen wird.
§ 3 Honorar
(1) Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitssuchenden und einem durch die ambitione Personalvermittlung vorgeschlagenen Arbeitgeber zu Stande kommt.
(2) Für die erfolgreiche Vermittlung des Bewerbers wird ein Honorar berechnet. Die genauen Konditionen werden in einem persönlichen Gespräch geklärt und schriftlich niedergelegt.
(3) Wenn der Bewerber einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit besitzt ist die Vermittlung kostenlos.
§ 4 Schweigepflicht
(1) Die ambitione Personalvermittlung und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, welche ihnen während ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit sie nicht zur Weitergabe dieser Informationen befugt sind.
(2) Die ambitione Personalvermittlung ist befugt ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten und zu speichern.
§ 5 Haftung
(1) Die ambitione Personalvermittlung haftet nicht für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
Der Vermittler übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die tatsächliche Qualifikation oder Eignung der vorgestellten Bewerber. Die Dienstleistung von ambitione Personalvermittlung entbindet den Arbeitgeber nicht von der Prüfung der Eignung des Bewerbers. Der Arbeitgeber trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung. Für Schäden, die aus der Vermittlungstätigkeit entstehen, haftet der Vermittler ausschließlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden, die insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens für das Fehlverhalten bzw. der vorsätzlichen und/oder fahrlässigen Falschauskunft der/des Bewerbers/in gegenüber dem Vermittler beim Vermittlungsnehmer entstehen, trifft den Vermittler kein Verschulden. Ein möglicher Schadensersatzanspruch gegenüber dem vermittelten Kandidaten bleibt davon unberührt.
§ 6 Vertragsbeendigung
(1) Der Vermittlungsauftrag gilt als beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von der ambitione Personalvermittlung vermittelten Arbeitgeber zu Stande gekommen ist.
(2) Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
§ 7 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der ambitione Personalvermittlung und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Magdeburg, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen der zwischen der ambitione Personalvermittlung und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
(2) Sollte eine der Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für eine etwa hierdurch entstehende Lücke soll eine dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen entsprechende Regelung treten.
Aktualisiert ( Mittwoch, den 21. Oktober 2009 um 11:33 Uhr )