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Sie suchen einen Mitarbeiter, der Ihren Vorstellungen entspricht, kompetent und berufserfahren ist, voll und ganz den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes entspricht und perfekt in Ihr Team und zu Ihrem Unternehmen passt?

Trotz intensivster Bemühungen gelingt es ambitione nicht immer den Bewerber zu finden, der 100 %ig Ihren Vorstellungen entspricht. Nun müssen Sie erst in Aus-und/oder Weiterbildung investieren, bis der Bewerber Ihren Anforderungen in vollem Umfang gerecht wird. In diesem Fall gibt es Möglichkeiten bei der Agentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss zu beantragen.


Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich der Minderleistung beantragen.
Höhe und Dauer der Förderung richtet sich nach dem Umfang der Minderleistung und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Leistungen.


Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung, über die die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.
Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.